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Ich bin psychotherapeutische Heilpraktikerin und arbeite in freier Praxis für Psychotherapie. Die meisten meiner Klienten zahlen ihre Therapiestunden selbst.

Einige Privatkassen und die Beihilfe übernehmen mein Angebot ganz oder  teilweise. Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit  des Kostenerstattungsverfahrens. Es ist zudem möglich gegen einen geringen  monatlichen Betrag eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abzuschließen.

Abgerechnet wird immer direkt zwischen mir und dem/der Klient/in, unabhängig  von einer eventuellen Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Heilpraktikerkosten sind von der Steuer  absetzbar.
 

Gesetzliche Krankenkassen 
Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, welche über Krankenschein abrechnen können, reichen auch nach Einführung des Psychotherapeutengesetzes bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall die Möglichkeit der Finanzierung der Psychotherapie über die Kostenerstattung eingeräumt. Falls Sie keinen kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden können, der Sie mit zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann, so ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihnen die Psychotherapie z. B. bei  einem Heilpraktiker, der die Erlaubnis zur Durchführung heilkundlicher Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz hat, nach dem Kostenerstattungsverfahren zu ermöglichen. Damit Ihre Kasse die Ihnen anfallenden Kosten erstatten kann, sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich von ihm eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie einholen. 

Privatkassen
Viele Privatkassen übernehmen zwischenzeitlich auch die Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker. Für den eigentlichen Therapieantrag sind die Regelungen je nach Privatkasse sehr unterschiedlich. Sie müssen sich daher direkt an Ihre Kasse wenden und sich die entsprechenden Bestimmungen sowie Antragsformulare zuschicken lassen.

Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn von Ihrer Beihilfestelle die aktuellen Bestimmungen und Antragsformulare schicken lassen. Die Beihilfestelle leitet den gestellten Antrag an einen ärztlichen Gutachter weiter. Wird der Antrag von diesem befürwortet, dann ist ein eigener Antrag an Ihre Krankenkasse in der Regel unnötig. Die Kasse erstattet dann den vereinbarten üblichen Prozentsatz, die Beihilfestelle zahlt den Rest. Von der Beihilfestelle bekommen Sie allerdings nicht immer den vollen Tarif der Behandlung erstattet, so dass meist eine Zuzahlung erforderlich ist.